Tauchregeln "Silbersee"
Aus der "Verordnung über die Zulassung des Tauchens mit Atemgeräten als Gemeingebrauch in Teilen des Silbersees in Niedernberg" des Landratsamtes Miltenberg sowie der "Satzung für die Nutzung der Freizeiteinrichtung Niedernberger Seenplatte" werden folgende Tauchregeln zusammengefasst:
- Tauchen ohne vorherige Anmeldung (Registrierung) ist nicht erlaubt. HIER geht es zur Anmeldung
- Alle Taucher müssen ein Tauchbrevet (mind. OWD, CMAS* oder äquivalent) und eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung besitzen
- Bei Ausbildungstauchgängen und Schnuppertauchgängen muss ein Tauchlehrer im aktiven Status involviert sein
- Es wird nach den allgemein gängigen Sicherheitsstandards getaucht (z. B. Aufstiegsgeschwindigkeit einhalten, Buddyteam usw.)
- Solotauchgänge sind nur nach erfolgter Zusatzausbildung und dafür konfigurierter Ausrüstung erlaubt
- Getaucht werden darf nur mit vollständiger und funktionsfähiger Ausrüstung
- Betaucht werden dürfen nur die extra ausgewiesenen Tauchzonen (siehe Tauchplatzkarte unten)
- Es sind die gekennzeichneten Ein- und Ausstiegsstellen zu benutzen (siehe Tauchplatzkarte unten)
- Das Betauchen der Tauchzone 2 muss vorher mit dem Tauchcenter Grossostheim extra abgesprochen werden
- Nachttauchen ist verboten. Es darf getaucht werden von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
- Eistauchen ist verboten
- Bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel, Schneetreiben) und bei Gewitter darf nicht getaucht werden
- Tauchen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet
- Die Verwendung von Unterwasser-Scootern, sowie allen weiteren motorbetriebenen Wasserfahrzeugen, ist untersagt
- Das Betreiben von Kompressoren ist untersagt
- Vom Seegrund ist ein Abstand von mind. 0,5 Meter einzuhalten um Sedimentaufwirbelungen zu vermeiden
- Beschädigungen von Flora und Fauna sind zu unterlassen
- Ein Herantauchen an offensichtlich erkannte Laichplätze oder Laichschwärme hat zu unterbleiben
- Es dürfen keine wassergefährdenden Gegenstände und Materialien mitgeführt und verwendet werden
- Beim Verlassen des Geländes werden keine Gegenstände im See oder Uferbereich zurückgelassen
- Offenes Feuer und Grillen ist verboten
- Die Benutzung des Geländes und des Sees erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden übernimmt die Gemeinde Niedernberg und der Pächter keine Haftung
- Bei einem Verstoß gegen die oben aufgeführten Tauchregeln wird ohne Vorwarnung Anzeige bei der entsprechenden Behörde erstattet und ein Tauchverbot ausgesprochen